Der „vernünftige Grund“ im Tierschutzgesetz: PETAs Aktionen

Das Tierschutzgesetz verbietet das Töten von Tieren – außer es gibt einen „vernünftigen Grund“. Es gibt kein Recht auf Mord!

13.Mrz 2025

Laut dem deutschen Tierschutzgesetz ist es in Deutschland strafbar, ein Tier zu töten. Das Gesetz macht nur dann eine Ausnahme, wenn ein „vernünftiger Grund“ vorliegt. Was genau unter einen „vernünftigen Grund“ fällt, bleibt jedoch vage und undefiniert. Wir von PETA Deutschland fragen uns: Was gilt im Jahr 2025 noch als vernünftiger Grund, ein Tier zu töten? Erfahrt hier, wie der „vernünftige Grund“ richtig zu verstehen ist und wie ihr selbst aktiv werden könnt.  

Es gibt keinen vernünftigen Grund, ein Tier zu töten

Gibt es einen vernünftigen Grund, ein Tier für den Fleischkonsum zu töten? Wir sagen klar nein. Die wachsende Anzahl an Menschen, die mittlerweile vegan leben, zeigt deutlich, dass eine gesunde und vollwertige Ernährung ohne Tierprodukte problemlos möglich ist. Trotzdem werden in Deutschland jeden Tag allein etwa 2 Millionen Landlebewesen für die Produktion von Fleisch getötet. Hinzu kommen etwa 2 Milliarden Wassertiere pro Jahr.

Die Tötung eines Tieres kann überhaupt nur dann vernünftig sein, wenn ein vitales Erhaltungsinteresse des Menschen das Interesse des Tieres am Überleben überwiegt. Weder ein wirtschaftliches Interesse noch der Hunger nach Fleisch rechtfertigen jedoch, das Leben eines fühlenden Tieres zu beenden. Das Recht auf Leben von Tieren darf nicht zur Disposition des Menschen stehen. Wir von PETA Deutschland fordern deshalb die Einführung von Grundrechten für Tiere. Nur durch die rechtliche Festlegung von Grundrechten kann sichergestellt werden, dass Tiere für keinerlei Verwendungszwecke ausgebeutet und getötet werden dürfen.

Video-Projektion vor Tönnies: „Es gibt keinen vernünftigen Grund, für Fleisch zu töten“

In der Nacht auf den 10. März 2025 haben wir die Worte „Es gibt keinen vernünftigen Grund, für Fleisch zu töten“ auf die Fassade des Schlachtbetriebes Premium Food Group (früher Tönnies) in Rheda-Wiedenbrück projiziert. Ein begleitendes Video zeigt das Leid in einer deutschen Schweinezuchtanlage und macht deutlich, was jeden Tag an Orten der Fleischproduktion passiert: Tiere werden ungerechtfertigt ausgebeutet und getötet. Mit der Videoprojektion wollen wir die Öffentlichkeit auf diesen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz aufmerksam machen.

PETA stellt Strafanzeige gegen drei große Schlachtbetriebe

Im März 2025 haben wir zudem rechtliche Schritte eingeleitet. Mit Unterstützung der Rechtsanwaltskanzlei Günther in Hamburg haben wir Strafanzeigen gegen die Verantwortlichen der drei größten deutschen Schlachtbetriebe gestellt, wo Millionen Tiere ungerechtfertigt getötet werden: die Premium Food Group (ehemals Tönnies), angezeigt bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld, Westfleisch SCE mbH, angezeigt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg und VION N.V. (Vion Food Group), angezeigt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein.

Werdet jetzt aktiv und fordert Grundrechte für Tiere

Das Töten von Tieren muss ein Ende haben. Werdet jetzt selbst aktiv und fordert mit uns die Einführung von Grundrechten für Tiere. Lasst uns gemeinsam Tiere vor Ausbeutung und Tötung schützen.